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Schiedsrecht

Wir beraten und vertreten in allen Bereichen des Schiedsrechts.

Im Schiedsverfahren entscheidet ein Dritter (Schiedsgericht) verbindlich über den Streit zwischen den Parteien. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist für alle Beteiligten bindend. Sie wirkt wie das Urteil eines staatlichen Gerichts. Ein Schiedsverfahren wird durchgeführt, wenn die Parteien dies in einer Schiedsvereinbarung bestimmt haben.

Im Schiedsverfahren gelten besondere Verfahrensregeln. Daher ist es unerlässlich, erfahrene Anwältinnen und Anwälte an seiner Seite zu haben. So haben wir erfolgreich einen Sportler gegen den Vorwurf des Dopings vor dem Sportschiedsgericht gegen die NADA vertreten. Daneben sind wir in Verfahren nach der DIS, im Stockholmer Schiedsverfahren oder ad hoc- Schiedsgerichten aufgetreten. 

Ihre Ansprechpersonen

Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch

Rechtsanwältin Katharina Heidlberger 

Rechtsanwalt Axel Mütze